StealthProtocolBeta · nicht auditiert

Regeln für Ersteller

Entwurf in rechtlicher Prüfung, Version v0.3-minuta. Mit ⟦…⟧ markierte Punkte sind noch offen.

In der App öffnen

Höflichkeitsübersetzung: Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich.

1. Für wen sie gelten

Diese Regeln gelten für alle, die über die Oberfläche (Website, Bots oder Werkzeuge für Agenten) einen Token erstellen, und ergänzen die Nutzungsbedingungen. Wer einen Token direkt über den Vertrag, ohne die Oberfläche, erstellt, bleibt dem Gesetz unterworfen. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln kann der Token auf der Oberfläche ausgeblendet werden.

2. Was nicht gestartet werden darf

Es ist verboten, einen Token zu erstellen oder zu bewerben, der:

3. Verantwortung des Erstellers

Sie sind allein verantwortlich für den Namen, das Symbol, das Bild, die Beschreibung und alles, was Sie über Ihren Token sagen oder veröffentlichen, auf jedem Kanal. Name, Symbol und Bildadresse werden für immer im Vertrag gespeichert. Wählen Sie sorgfältig.

Wenn Sie beim Launch Ihren eigenen Token kaufen (dev-buy), ist dieser Kauf öffentlich. Verbergen Sie ihn nicht und lügen Sie nicht darüber.

4. Was das Protokoll tun kann

Nur auf der Website, in den Bots und in den automatischen Posts (der Oberfläche) und nach unserem Ermessen, mit oder ohne Ankündigung:

5. Was das Protokoll niemals tun kann

Aufgrund der technischen Konstruktion, nicht aufgrund einer Entscheidung, die sich ändern könnte:

Das Ausblenden auf der Oberfläche entfernt den Token nicht von der Blockchain. Er bleibt auf Uniswap und anderen Websites handelbar. Überprüfen Sie daher immer die Vertragsadresse.

6. Meldungen

Um einen Token zu melden (Imitation, Marke, rechtswidriger Inhalt, Betrug), senden Sie an contact@stealthprotocol.ch:

Wir prüfen innerhalb von ⟦festzulegende Frist⟧. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte werden ausgeblendet, sobald wir davon Kenntnis erlangen. Der Ersteller kann über denselben Kanal widersprechen. ⟦Verfahren an die Anforderungen des DSA anpassen, falls anwendbar.⟧

7. Zusammenarbeit mit Behörden

Bei Vorliegen einer gültigen rechtlichen Anordnung arbeiten wir im Rahmen dessen, was uns vorliegt, mit Behörden zusammen (siehe die Datenschutzerklärung).